Was is' das denn?
Bürgerrechts-Urkunde
Mit dieser Urkunde erhielt Jakob Friedrich Schäfer im Jahr 1886 das Tübinger Bürgerrecht. Doch wer durfte damals Tübinger*in werden? Und welche Rechte hatten Bürger*innen?
Das war im 19. Jahrhundert anders als heute!
Tübinger*in konnte man werden durch: die Geburt als Kind eines Tübinger Vaters; die Ehe mit einem Tübinger oder durch „Ertheilung“ – wie bei Jakob Schäfer.
Für diese Einbürgerung musste er:
- mindestens 25 Jahre alt sein,
- die Württembergische Staatsangehörigkeit haben,
- seit mindestens drei Jahren in Tübingen Steuern zahlen.
Deshalb war Schäfers Beruf als „Dreher“, heute „Drechsler“, für seine Einbürgerung wichtig.
Als Mann besaß Schäfer ab dem Alter von 25 Jahren alle Bürgerrechte. Das heißt, er konnte den Gemeinderat und Bürgermeister wählen und selbst gewählt werden. Frauen konnten zwar Bürgerinnen der Stadt sein, hatten jedoch weder das passive noch das aktive Wahlrecht. Dies änderte sich erst im Jahr 1919.
Diese Bürgerrechts-Urkunde wurde vom damaligen Tübinger Oberbürgermeister Karl Julius Gös unterschrieben. Mehr zur Geschichte des Wahlrechts und zu OB Gös findet ihr in der Oberbürgermeistergalerie im ersten Stock des Tübinger Rathauses.